Obwohl das Authentifizierungsverfahren nur in Kombination mit Fachverfahren eingesetzt werden kann, ist nur das Authentifizierungsverfahren Gegenstand der Prüfung.
Punkte: 93 von 100 (gut zugänglich)
Punktabzug: 2 Punkte
FF45+IE11: Beim Durchtabben erhält das Tab-Panel keinen sichtbaren Fokus.
IE11: Die Schaltflächen haben einen unzureichenden Tastaturfokus.
Mobile Ansicht
Im Aufklapp-Menü (bei Zoom 200% und 1024x768) erhält der übergeordnete Menüpunkt (hier dunkelblau markiert) z.B. "Login" weder einen sichtbaren Maus- noch Tastaturfokus.
Hinweis: Der Tastaturfokus der Menü-Schaltfläche ist nur durch einen Wechsel der Hintergrundfarbe mit geringem Kontrastwert der beiden Farbtöne zueinander realisiert. Der Fokus ist daher nicht deutlich. Die Bewertung erfolgt im Prüfschritt "1.4.3b Kontraste von Grafiken ausreichend".
Punktabzug: 0,5 Punkte
Der Zusatz "Logo" fehlt im Alternativtext des Logos "Mitarbeiterservice Bayern".
Der Alternativtext "Wappen der bayerischen Staatsregierung" sagt nichts über das Linkziel aus.
Punktabzug: 0,75 Punkte
Hinweise bzw. Fehlermeldungen bei fehlenden oder falschen Eingaben wie z.B. "In Ihrem Browser sind noch keine Zertifikate gespeichert.", "Bitte führen Sie zunächst eine Registrierung durch oder importieren Sie ein Zertifikat." etc. fehlen die semantische Auszeichnung mit dem Absatz-Element p
.
Punktabzug: 0,5 Punkte
Fehlertexte IST 4,0:1, SOLL 4,5:1
Punktabzug: 0,5 Punkte
Bei Elementen, die grafisch auf den Fokuserhalt reagieren, muss der Kontrastwert einer der beiden Zustände mind. 3,0:1 und der andere mind. 4,5:1 betragen.
Mobile Ansicht:
Geöffnetes Menü: Menüschaltfläche mit Fokus: IST 3,95:1, Menüschaltfläche ohne Fokus: IST ca. 4,1:1
Farbwechsel der Menüschaltfläche des geöffneten Menüs bei Fokuserhalt: IST 1,05:1, SOLL 3,0:1
Farbwechsel der Menüschaltfläche des geschlossenen Menüs bei Fokuserhalt: IST ca. 1,2:1, SOLL 3,0:1
Punktabzug: 0,5 Punkte
Das Logo des Mitarbeiter-Service hat keinen eigenen Hintergrund und kann deshalb bei ungünstig gewählter Hintergrundfarbe nicht mehr erkannt werden.
Im Hauptmenü sind die Menüpunkte der zweiten Gliederungsebene bei benutzerdefinierten Farben nur schwer durch die geringere Schriftgröße von den Menüpunkten der ersten Gliederungsebene zu unterscheiden.
Punktabzug: 0,5 Punkte
Fehlermeldungen müssen oberhalb des Formulars eingeblendet werden. Zusätzliche Hervorhebung wie z.B. durch eine zusätzliche Überschrift wären sinnvoll.
Punktabzug: 0,5 Punkte
Der Stern zur Kennzeichnung der Pflichtfelder muss vor dem Formular erklärt werden.
Punktabzug: 0,75 Punkte
Mobile Ansicht
Bei der Menüschaltfläche ist programmatisch nicht erkennbar, ob das Menü auf- oder zugeklappt ist, z.B. mit dem Attribut "aria-expanded".
Punktabzug: 0,5 Punkte
Hinweis: Als Hervorhebung sollten Hilfetexte oder Fehlermeldungen bei fehlenden oder falschen Eingaben zusätzlich mit einer Überschrift "Fehlermeldung" eingeblendet werden. Siehe Bewertung Prüfschritt 3.3.1a.
Mobile Ansicht:
Hinweis: Der Tastaturfokus der Menü-Schaltfläche ist nur durch den Wechsel der Hintergrundfarbe realisiert. Bewertung erfolgt im Prüfschritt "1.4.3b Kontraste von Grafiken ausreichend".
Anmerkung zur integrierten Bewertung von Prüfschritt 1.4.4a und 1.4.4b:
Im Zuge der Angleichung an die WCAG 2.0 werden die beiden im BITV-Test z.Zt. noch getrennt vorhandenen Schriftvergrößerungs Prüfschritte zukünftig zusammen genommen bewertet werden. Diese Entscheidung ist noch nicht verbindlich im BITV-Test Prüfverbund gefallen, ist aber im Ergebnis sehr wahrscheinlich, weswegen dieser Ansatz bereits in diesem Test verfolgt wird.
Da nach WCAG 2.0 jede Art der Schriftvergrößerung zur Erfüllung von Success Criterion 1.4.4 ausreicht, zählt im BITV-Test in Zukunft für beide Prüfschritte 1.4.4a und 1.4.4b die Bewertung des jeweils besser bewerteten Prüfschritts, d.h. der jeweils schlechter bewertete Prüfschritt wird unabhängig von dem schlechteren Prüfergebnis auf dem Wert des besser bewerteten Prüfschritts gestellt.
IE11: die Formularfelder werden nicht vergrößert. Der Datenschutz-Hinweis wird nicht vergrößert.
Anmerkung zur integrierten Bewertung von Prüfschritt 1.4.4a und 1.4.4b:
Im Zuge der Angleichung an die WCAG 2.0 werden die beiden im BITV-Test z.Zt. noch getrennt vorhandenen Schriftvergrößerungs Prüfschritte zukünftig zusammen genommen bewertet werden. Diese Entscheidung ist noch nicht verbindlich im BITV-Test Prüfverbund gefallen, ist aber im Ergebnis sehr wahrscheinlich, weswegen dieser Ansatz bereits in diesem Test verfolgt wird.
Da nach WCAG 2.0 jede Art der Schriftvergrößerung zur Erfüllung von Success Criterion 1.4.4 ausreicht, zählt im BITV-Test in Zukunft für beide Prüfschritte 1.4.4a und 1.4.4b die Bewertung des jeweils besser bewerteten Prüfschritts, d.h. der jeweils schlechter bewertete Prüfschritt wird unabhängig von dem schlechteren Prüfergebnis auf dem Wert des besser bewerteten Prüfschritts gestellt.
Bei Zoom auf 200% wird auf eine mobile Ansicht umgeschaltet.
Hinweis (IE11+FF45): der Hinweis zur Nutzung der Cookies verdeckt beim Durchtabben der Seiten mit der Tastatur den unteren Rand des Viewports und damit das aktuell fokussierte Element. Im Menü kann zusätzlich beim erstmaligen Durchtabben nicht gescrollt werden. Somit kann ein Menüpunkt am unteren Bildschirmrand nur durch Rückwärtstabben sichtbar gemacht werden.
Hinweis: Das Umschalten zwischen Browser-Zertifikat und Zertifikatsdatei erfolgt per Pfeiltasten (als Tab-Panel gestaltete Optionsschaltflächen). Die Bedienung mit Pfeiltasten ist noch nicht jedem Anwender vertraut.
Hinweis: Das Logo des "Mitarbeiterservice Bayern" erhält den Fokus, abweichend von der visuellen Reihenfolge, erst nach dem Wappen der Bayer. Staatsregierung.
Hinweis: Der Linktext "Der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung" und die Grafik "Das Bayerische Staatswappen" verweisen auf die Startseite des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat. Beide Linktexte sind nicht zutreffend. Siehe Bewertung im Prüfschritt 1.1.1a.
Der Prüfgegenstand besteht nur aus einer Seite und benötigt daher keinen alternativen Zugangsweg. Ein weiterer Zugangsweg neben dem Navigationsmenü ist ebenso nicht erforderlich, da es sich bei dem Prüfgegenstand um einen Prozess handelt.
Hinweis: Der Breadcrumb (hierarchischer Seitenpfad) vermittelt den Eindruck, dass wir uns auf einer untergeordneten Ebene befinden (authega > login > authegaBasis), was nicht der Fall ist. Auch sind alle Elemente des Breadcrumb immer auf die selbe Seite verlinkt. Der hierarchische Aufbau wird dadurch nicht eindeutig vermittelt.
Verlinktes Authega-Logo verweist auf der Login-Seite auf sich selbst.
Der Prüfgegenstand besteht aus nur einer Seite.