Bitte benutzen sie nur noch die aktuellen Prüfschritte.
Version | Aktuell |
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BITV-Bedingung | 1.4.11 Nicht-Text Kontrast |
Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Prüfschritt erfüllt | Informationstragenden Grafiken sowie grafische Bedienelemente und deren Zustände und haben einen Kontrast zu angrenzenden Farben von 3:1 oder besser. |
Die für die Identifizierung notwendige visuelle Information von informationstragenden Grafiken und grafischen Bedienelementen sowie deren Zuständen soll einen Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben haben.
In vielen Fällen, wie etwa bei einfarbigen Icons, bedeutet das einfach, dass der Kontrast zwischen der Farbe des Elements und der Hintergrundfarbe gemessen wird.
Bei mehrfarbigen oder abgetönten Elementen gilt die Kontrastanforderung für jene visuelle Information, über die das Element (oder dessen Zustand) hinreichend klar identifizierbar ist. Es müssen also nicht sämtliche Bereiche einer Grafik die Kontrastanforderung erfüllen.
Wenn grafische Elemente zusätzlich eingesetzt werden, ein Text also das Bedienelement bzw. dessen Zustand hinreichend kennzeichnet, müssen grafische Elemente die Kontrastanforderung nicht erfüllen.
Viele Menschen mit Sehbehinderungen brauchen gute Kontraste, um grafische Bedienelemente bzw. deren Zustände oder Elemente in informationstragenden Grafiken, etwa statistischen Diagrammen oder Schaubildern, wahrnehmen zu können. Die Forderung nach einem Minimalkontrast für informationstragende Grafiken hilft diesen Menschen.
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn informationstragende grafische Bedienelemente, die nicht lediglich ergänzend (etwa zu Text) eingesetzt werden, oder informationstragende Grafiken vorhanden sind.
Nicht anwendbar ist der Prüfschritt auf Fotos, Logos, Flaggen, Screenshots, Diagramme mit Farben, die nicht geändert werden dürfen, und Datenvisualisierungen mit Farbabstufungen wie etwa Heatmaps.
Ebenfalls nicht anwendbar ist der Prüfschritt auf native grafische Bedienelemente, die in ihrem Erscheinungsbild nicht durch den Autor beeinflusst wurden, etwa native HTML-Checkboxen, sowie auf inaktive Bedienelemente, also solche, die zustandsabhängig für die Interaktion nicht zur Verfügung stehen.
Hinweis: Für die aufgeführten Prüfungen 2.2 bis 2.4 ist eine Sichtprüfung ausreichend, wenn der Kontrast sehr deutlich über 3:1 liegt. Im Zweifelsfall immer den Color Contrast Analyzer einsetzen.
Prüfung, ob für Grafiken oder Bedienelemente (etwa Icon-Fonts), für die über CSS eine Vordergrundfarbe festgelegt wurde, auch eine Hintergrundfarbe festgelegt ist (und umgekehrt).
html {background-color:black;color:white}
) aktivieren.Bei den zur Identifizierung notwendigen Teile von Bedienelementen handelt es sich um visuell sichtbare Elemente (z.B. Element-Rahmen, aktivierter Zustand eines Elements, informationstragender Teil eines Icons) die wichtige Informationen enthalten, also etwa den Umriss, den Wert, oder den Zustand eines Bedienelements anzeigen. Beispiele:
Visuelle Beispiele dazu finden sich im Dokument Understanding Success Criterion 1.4.11: Non-text Contrast.
Wenn die Farbe eines Elements (etwa die innere Hintergrundfarbe eines Schalters oder das Segment eines Kuchendiagramms) ausreichend Kontrast zu Hintergrund hat, auf dem sich das Element befindet, können Rahmen bzw. Umrisslinien bei der Kontrastprüfung vernachlässigt werden.
Verlangt wird der Kontrast dagegen für jeden einzelnen Zustand zur jeweils angrenzenden Farbe.
In diesem Prüfschritt geht es um die Kontraste von Grafiken und grafischen Attributen wie Umrisslinien. Der Kontrast von Schrift, einschließlich der von Schriftgrafiken, wird in Prüfschritt 1.4.3a "Kontraste von Texten ausreichend" bewertet.
Understanding Success Criterion 1.4.11: Non-text Contrast (zur Zeit nur auf Englisch verfügbar)