Bitte benutzen sie nur noch die aktuellen Prüfschritte.
Version | bis 10.07.2017 | Aktuell |
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BITV-Bedingung | 1.3.1 Informationen und Beziehungen |
WCAG-Erfolgskriterium | 1.3.1 Info und Beziehungen |
Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Prüfschritt erfüllt | Absätze, und Texthervorhebungen sind mit geeigneten Strukturelementen ausgezeichnet. |
Prüfschritt nicht anwendbar | Die Seite enthält keinen zu gliedernden Text und keine Formulare. |
Absätze sind mit geeigneten Strukturelementen ausgezeichnet.
Hervorhebungen in Texten sind mit strong
oder em
ausgezeichnet.
Text-Inhalt wird nicht per CSS eingebunden.
Die Unterteilung in kleinere Einheiten erleichtert die Handhabung und das Verständnis.
Die Verwendung der vorgesehenen HTML-Strukturelemente stellt sicher, dass diese Unterteilung unabhängig von der Präsentation, auf einer abstrakten Ebene festgelegt und zugänglich ist. Benutzer, die mit der vorgegebenen visuellen Präsentation der Elemente auf der Seite nichts anfangen können, finden sich dann trotzdem zurecht, oder sie können eine eigene, besser passende Präsentation anwenden.
Die Auszeichnungen strong
und em
sind allgemein und nicht darstellungsbezogen (wie b
, i
oder eine nur mit CSS realisierte visuelle Hervorhebung).
Werden Inhalte per CSS eingebunden, sind sie für Nutzer Assistiver Technologien nicht verfügbar.
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn es auf der Seite Absätze gibt.
p
ausgezeichnet sind.strong
oder em
ausgezeichnet sind.
) zur Formatierung von Text benutzt werden (etwa zur Schaffung von Spalten).Prüfen, ob über die Pseudo-Elemente :after bzw. :before und der "content"-Eigenschaft Inhalt eingebunden wurde.
p
ausgezeichnet, für Hervorhebungen im Text wird strong
und em
verwendet.p
doppelte Zeilenumbrüche (br
) verwendet.
) werden zur Schaffung von Spalten eingesetzt.Andere auf Strukturierung bezogenen Prüfkriterien sind:
Die Textalternative für Font-Icons wird im Prüfschritt 1.1.1a "Alternativtexte für Bedienelemente" und 1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken" geprüft.