Bitte benutzen sie nur noch die aktuellen Prüfschritte.
Version | Aktuell |
---|---|
BITV-Bedingung | 1.2.4 Live-Untertitel |
WCAG-Erfolgskriterium | 1.2.4 Untertitel (Live) |
Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Prüfschritt erfüllt | Live-Übertragungen haben synchrone Untertitel. |
Prüfschritt nicht anwendbar | Es sind keine Live-Übertragungen vorhanden. |
Wenn die Tonspur einer Live-Übertragung Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden.
Filme sind in der Regel ohne den Ton nicht zu verstehen. Dies gilt auch für Live-Übertragungen. Daher muss für Menschen mit Hörbehinderung der Inhalt der Tonspur durch Untertitel bereitgestellt werden.
Untertitel können auch für andere Nutzer hilfreich sein, zum Beispiel für Personen, die mit der Sprache des Films nicht vertraut sind.
Live-Übertragungen mit synchroner Bild- und Tonspur haben erweiterte Untertitel, die alle Informationen der Tonspur enthalten. Dazu gehört gegebenenfalls die Anzeige, wer spricht, und bedeutungstragende Tonereignisse (etwa informationstragende Geräusche, Lachen, oder Applaus).
Live-Übertragungen sind ohne Untertitel.
Die Untertitelung von aufgezeichneten Videos wird in Prüfschritt 1.2.2a "Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln" geprüft.
Bei diesem Prüfschritt geht es um die synchrone Vermittlung von visuellen und akustischen Informationen. Der Prüfschritt ist relevant, wenn für das Verständnis eines Elements die parallele Wahrnehmung von Bild und Ton erforderlich ist. Ein einfacher Alternativtext oder eine zusammenfassende Beschreibung ist dann nicht (mehr) ausreichend. Stumme Video-Dateien werden im Prüfschritt Prüfschritt 1.2.1a "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.
Alternativtexte für Multimedia-Objekte, etwa Video- oder Audio-Dateien oder Applets, werden in Prüfschritt 1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte" geprüft.