Diese Version des Prüfschritts ist nicht mehr gültig!
Bitte benutzen sie nur noch die aktuellen Prüfschritte.
Version | bis 10.07.2017 |
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BITV-Bedingung | 1.4.4 Veränderbare Textgröße |
WCAG-Erfolgskriterium | 1 Bei Zoom auf 200% benutzbar |
Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Prüfschritt erfüllt | Bei Zoom auf 200% sind alle Inhalte lesbar und alle Funktionen nutzbar. |
Moderne Browser bieten eine Zoom-Funktion, mit der das gesamte Layout proportional zur Schriftgröße vergrößert werden kann. Webseiten sollen mit dieser Funktion um 200% vergrößerbar sein, dabei sollen alle Inhalte lesbar und alle Funktionalitäten nutzbar bleiben.
Benutzer sollen die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Die gängigen Browser bieten zwei verschiedene Vergrößerungsmöglichkeiten: die klassische Nur-Text-Vergrößerung und die zunehmend verbreitete Zoom-Vergrößerung des gesamten Layouts, um die es in diesem Prüfschritt geht. Beide Methoden haben jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile, daher sollen beide unterstützt werden.
Der Prüfschritt ist immer anwendbar.
Der Text lässt sich ohne assistive Technologie bis auf 200 % vergrößern, ohne dass es zu einem Verlust von Inhalt oder Funktionalität kommt.
The scaling of content is primarily a user agent responsibility. User agents that satisfy UAAG 1.0 Checkpoint 4.1 allow users to configure text scale. The author's responsibility is to create Web content that does not prevent the user agent from scaling the content effectively. Authors may satisfy this Success Criterion by verifying that content does not interfere with user agent support for resizing text, including text-based controls, or by providing direct support for resizing text or changing the layout. An example of direct support might be via server-side script that can be used to assign different style sheets.
Quelle: Resize text: Understanding SC 1.4.4