Diese Version des Prüfschritts ist nicht mehr gültig!
Bitte benutzen sie nur noch die aktuellen Prüfschritte.
Version | bis 10.07.2017 |
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BITV-Bedingung | 1.4.3 Kontrast |
WCAG-Erfolgskriterium | 1 Grafiken vor wechselndem Hintergrund erkennbar |
Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Prüfschritt erfüllt | Grafische Bedienelemente und informative Grafiken sowie Text sind vor wechselndem Hintergrund erkennbar. |
Prüfschritt nicht anwendbar | Grafische Bedienelemente oder informative Grafiken sowie Texte sind nicht vorhanden. |
Informative Inhalte sollen vor wechselnden Hintergrundfarben erkennbar bleiben. Bei Grafiken mit transparentem Hintergrund ist dies häufig nicht gewährleistet.
Informative Grafiken sollen nicht als Hintergrundbilder eingebunden werden. Denn auf diese Weise eingebundene Grafiken verschwinden, wenn der Benutzer ein eigenes Farbschema verwendet.
Texte sollten auch bei Verwendung benutzerdefinierter Farben nutzbar sein.
Benutzer, die bestimmte Farben nicht gut nutzen können, ändern häufig die Farbeinstellungen. Sie wählen besser geeignete eigene Farben für Vordergrund (Text) und Hintergrund.
Die Farben von Grafiken werden durch solche Einstellungsänderungen nicht beeinflusst. Die Änderung der Hintergrundfarbe kann daher dazu führen, dass eine Grafik, die sich vor dem vom Webdesigner ausgewählten Hintergrund gut abgehoben hat, plötzlich im Hintergrund verschwimmt und nicht mehr sichtbar ist. Besonders häufig tritt dieses Problem auf, wenn Grafiken mit transparentem Hintergrund verwendet werden.
Ein ähnliches Problem tritt auf, wenn informative Grafiken als Hintergrundbilder eingebunden sind. Auch solche Grafiken sind nicht vor wechselnden Hintergrundfarben erkennbar, denn sie verschwinden, wenn der Benutzer eine eigene Hintergrundfarbe einstellt.
Texte sind manchmal nicht mehr lesbar, wenn ungeeignete CSS?Methoden zur Erzeugung von Spalten angewandt werden.
Für blinde Benutzer ist die Einbindung von informativen Grafiken über den Hintergrund problematisch, weil keine Alternativtexte vorhanden sind oder die Bildersetzungstechnik unter Umständen nicht funktioniert.
Auf Textinhalte ist der Prüfschritt immer anwendbar.
Prüfung der Anwendbarkeit des Prüfschritts auf Grafiken:
Auf Grafiken ist der Prüfschritt anwendbar, wenn wichtige Inhalte oder Funktionen nur über informative Grafiken verfügbar sind. Informative Grafiken sind Grafiken, die als Bedienelemente eingesetzt werden, Schriftgrafiken und Abbildungen oder Zeichnungen, die etwas zum Verständnis des Inhalts beitragen.
Was für Inhalte sind wichtig und nur über Grafiken verfügbar?
Der Prüfschritt ist in der Regel auch auf Logos anwendbar. Ausgenommen sind Logos, die auf einem fremden Server liegen (im Firefox Eigenschaften des Bildes, dort Grafik-Eigenschaften > Adresse).
Prüfen, ob alle Textinhalte nach Einstellung benutzerdefinierter Farben noch leserlich sind.
Durch die Betrachtung informationstragender Grafiken vor wechselnden Hintergründen kann man feststellen, ob das, was in der Grafik abgebildet ist, einen eigenen Hintergrund hat. Wenn es einen eigenen Hintergrund hat, dann ist die Wahrnehmung nicht abhängig von der gerade ausgewählten allgemeinen Hintergrundfarbe der Webseite.
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verwendet worden ist. In diesem Fall ist der Alternativtext für Benutzer gebräuchlicher Screenreader nicht zugänglich, Prüfkriterien 1.1.1a und/oder 1.1.1b müssen entsprechend bewertet werden.Bei der visuellen Präsentation von Text und Schriftgrafiken ist das Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5 : 1. Für Großschrift und Schriftgrafiken mit Großschrift gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 3 : 1. Kein Mindestkontrast ist erforderlich für nebensächliche Texte und Schriftgrafiken,
- die Teil einer inaktiven Komponente der Benutzerschnittstelle sind,
- die rein dekorativ sind,
- bei denen es sich um nebensächlichen Text in einem Bild handelt oder
- die für den Nutzer oder die Nutzerin nicht sichtbar sind.
Für Text, der Bestandteil eines Logos oder eines Markennamens ist, gelten ebenfalls keine Anforderungen an den Mindestkontrast.
In diesem Prüfschritt geht es um die Nutzbarkeit von Hintergrundgrafiken für sehende Benutzer. Die Verfügbarkeit von Alternativtexten für Hintergrundgrafiken, also die Nutzbarkeit für blinde Benutzer ist Gegenstand der Prüfschritte 1.1.1a "Alternativtexte für Bedienelemente" und 1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte".
Nein, das ist nicht nötig. Man kann auch die Grafik mit einer kontrastreichen Umrandung versehen. Mit so einem Rand ist auch eine Grafik mit transparentem Hintergrund vor wechselnden Hintergrundfarben zu erkennen.
Umgekehrt kann es Probleme mit wechselnden Hintergrundfarben auch bei Grafiken geben, die keinen transparenten Hintergrund haben. Ein einfarbiges kleines Rechteck als Listenpunkt ist zum Beispiel nicht mehr zu erkennen, wenn der Hintergrund eine ähnliche Farbe hat.
Bei Wechsel des Hintergrunds verschwinden über den Hintergrund eingebundene Listenpunkte. Auch sind diese Grafiken ganz sicher wichtig.
Allerdings sind auch Alternativtechniken für die Gestaltung von Listenpunkten problematisch. Sie erfordern gesonderte Gestaltungsvorgaben für den Internet Explorer 6.0 und sie schränken die Gestaltungsmöglichkeiten ein. Auch sind Listenelemente immerhin noch durch die Einrückung und den Zeilenumbruch erkennbar.
Daher wird diese Technik im BITV-Test nicht negativ bewertet.