Diese Version des Prüfschritts ist nicht mehr gültig!
Version | bis 10.07.2017 | Aktuell |
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BITV-Bedingung | 1.3.3 Sensorische Merkmale |
WCAG-Erfolgskriterium | 1 Auch ohne Farben nutzbar 1 Auch ohne Stylesheets nutzbar |
Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Prüfschritt erfüllt | Die Wahrnehmung von Farben, Formen, Position von Elementen oder Tönen ist für die Bedienung oder das Verständnis der Inhalte nicht erforderlich. |
Über Farben vermittelte Informationen sollen auch ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar sein, also zusätzlich durch andere Mittel (etwa Fettung oder Einrückung) hervorgehoben sein.
Verweise auf Inhalte der Seite sollen nicht ausschließlich sensorische Merkmale wie Farbe, Form oder Position nutzen, sondern auch ohne bestimmte Sinneswahrnehmungen verständlich sein (etwa durch den Verweis die Überschrift von Inhalten).
Ausschließlich über Farben vermittelte Informationen sind für blinde Benutzer nicht zugänglich. Auch farbfehlsichtige Benutzer, die unter Umständen mit eigenen Farbschemata arbeiten, können Farben nicht oder nur eingeschränkt identifizieren und unterscheiden.
Auch der Bezug auf die Form, Farbe oder Position von bestimmten Seiteninhalten ist für blinde Nutzer und auch Nutzer, die die Seite ohne das mitgelieferte Stylesheet oder auf anderen Ausgabegeräten sehen, nicht brauchbar.
Der Prüfschritt ist immer anwendbar.
Prüfen, ob textliche Verweise auf Seiteninhalte diese nur über die Angabe sensorischer Merkmale wie Farbe, Form, Größe, Position, oder Orientierung identifizieren und nicht auch sinnesunabhängig, etwa durch Nennung einer Überschrift oder eines Labels. Beispiele für Bezugnahmen, die nur sensorische Merkmale nennen:
Solche Bezugnahmen sind ohne die Wahrnehmung sensorischer Merkmale nicht nachzuvollziehen.
Dies gilt auch für Alternativtexte von Informationsgrafiken: sie sollen alle für das Verständnis relevanten Informationen nicht allein durch Bezug auf sensorische Merkmale vermitteln (vergleiche Failure F13).
Prüfen, ob die Webseite Elemente enthält, die durch Farbgebung Informationen vermitteln. Beispiele dafür:
Solche Hervorhebungen sind positiv. Die Vermittlung wichtiger Informationen soll sich aber nicht ausschließlich auf einfache Farbänderungen stützen. Zu prüfen ist also, ob die Informationen zusätzlich noch auf einem anderen Weg vermittelt werden. Beispiele für zusätzliche Vermittlung:
Ebenfalls andere, zusätzliche Vermittlungswege sind am Beispiel der Hervorhebung der aktuell ausgewählten Menüoption:
Ebenfalls nicht als einfache Farbunterschiede gelten:
Anweisungen zum Verständnis und zur Nutzung des Inhalts stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale der Elemente wie z. B. Form, Größe, visuelle Platzierung, Orientierung oder Ton.
Farbe ist nicht als einziges Mittel zu verwenden, um Informationen zu übermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein visuelles Element zu kennzeichnen.
In diesem Prüfschritt geht es nicht um die Prüfung der Kontraste. Dies ist Aufgabe der Prüfschritte 1.4.3a "Kontraste von Texten ausreichend" und 1.4.3b "Kontraste von Grafiken ausreichend".
In diesem Prüfschritt wird die Auszeichnung von Elementen durch Markup nicht beachtet. Es geht also um die mehrgleisige Vermittlung von Informationen auf dem Bildschirm. Bei den Prüfkriterien zur richtigen Auszeichnung geht es dagegen darum, dass Informationen unabhängig von der Darstellung auf dem Bildschirm verfügbar sind oder dass der Benutzer die Darstellung auf dem Bildschirm anpassen kann.
In diesem Prüfschritt 1.3.3a geht es um die Farbunabhängigkeit vorhandener Seitenelemente.
Eine negative Bewertung ist also beispielsweise angebracht, wenn Links im Text nur durch die Farbe (und nicht zusätzlich durch Unterstreichung, Fettung oder vorangestellte Markierung) gekennzeichnet sind. Wenn Links im Text überhaupt nicht gekennzeichnet sind, ist der Prüfschritt dagegen nicht anwendbar. Das ist dann vielmehr ein Verstoß gegen Prüfschritt 3.2.3a "Navigation einheitlich"!
Entsprechend bei der Kennzeichnung der aktuellen Menüposition: Ein Webangebot, das die aktuelle Position überhaupt nicht anzeigt, verstößt damit noch nicht gegen diesen Prüfschritt 1.3.3a. Es erfüllt in der Regel allerdings Prüfschritt 2.4.8a "Position im Webauftritt klar" nicht.
People who are blind and people who have low vision may not be able to understand information if it is conveyed by shape and/or location. Providing additional information other than shape and/or location will allow them to understand the information conveyed by shape and/or alone.
The intent of this Success Criterion is to ensure that all users can access information that is conveyed by color differences, that is, by the use of color where each color has a meaning assigned to it. If the information is conveyed through color differences in an image (or other non-text format), the color may not be seen by users with color deficiencies. In this case, providing the information conveyed with color through another visual means ensures users who cannot see color can still perceive the information.
Color is an important asset in design of Web content, enhancing its aesthetic appeal, its usability, and its accessibility. However, some users have difficulty perceiving color. People with partial sight often experience limited color vision, and many older users do not see color well. In addition, people using text-only, limited-color or monochrome displays and browsers will be unable to access information that is presented only in color.
Examples of information conveyed by color differences: "required fields are red", "error is shown in red", and "Mary's sales are in red, Tom's are in blue". Examples of indications of an action include: using color to indicate that a link will open in a new window or that a database entry has been updated successfully. An example of prompting a response would be: using highlighting on form fields to indicate that a required field had been left blank.
Note: This should not in any way discourage the use of color on a page, or even color coding if it is redundant with other visual indication.
Quelle: http://www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/visual-audio-contrast-without-color.html
Vordergrundfarbe und Hintergrundfarbe von Text müssen an der selben Stelle definiert werden. Sonst kann es zum Beispiel passieren, dass die Farbe der Schrift als Hintergrundfarbe ausgewählt wird und die Schrift nicht mehr zu lesen ist. Artikel dazu:
http://www.w3.org/QA/Tips/color
Die Unterscheidung besuchter und nicht besuchter Links ist hilfreich. Der Benutzer kann gleich sehen, welche Seiten er schon besucht hat. Ideal wäre es daher, wenn besuchte Links zum Beispiel zusätzlich durch eine andere Unterstreichung markiert würden.
Aber die verfügbaren Gestaltungsmöglichkeiten sind begrenzt. Und zu viele unterschiedliche Kennzeichnungen von Links können auch Verwirrung stiften.
In diesem Prüfschritt des BITV-Tests wird die Kennzeichnung besuchter Links nicht berücksichtigt, sie ist für die Bewertung nicht relevant.