Diese Version des Prüfschritts ist nicht mehr gültig!
Version | bis 10.07.2017 | Aktuell |
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BITV-Bedingung | 2.2.1 Zeitbezogene Anforderungen |
WCAG-Erfolgskriterium | 1 Verzicht auf Auto-Aktualisierung 1 Verzicht auf Weiterleitung |
Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Prüfschritt erfüllt | Zeitbegrenzungen sind nicht vorhanden, abschaltbar oder verlängerbar. |
Seiteninhalte werden ohne Zeitbegrenzung angezeigt, die Zeitbegrenzung ist abschaltbar, oder sie kann verlängert werden. Dies betrifft etwa:
Die Auto-Aktualisierung durch das Neu-Laden einer Seite kann bei Screenreader-Nutzern das Vorlesen der Seiteninhalte unterbrechen und unvermittelt von vorne beginnen.
Bei zeitverzögerten Weiterleitungen sollen Nutzer etwas lesen, bevor sie auf eine andere Seite weitergeleitet werden. Die Zeitbegrenzung macht die zwischendurch angezeigte Seite für viele nicht zugänglich.
Wenn Zeitbegrenzungen sich nicht abschalten oder verlängern lasssen, können Nutzer, die mehr Zeit für Eingaben brauchen, Online-Transaktionen oft nicht rechtzeitig abzuschließen.
Die Prüfung auf Auto-Aktualisierung (Abschnitt 2.1.) und Weiterleitung (Abschnitt 2.2.) ist immer anwendbar.
Die Prüfung auf Abschaltbarkeit oder Verlängerbarkeit von Zeitbegrenzungen (Abschnitt 2.3.) ist nur anwendbar auf Seiten mit Transaktionen, welche üblicherweise aus datenschutzrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen Zeitbegrenzungen unterliegen (etwa beim Online-Banking oder Online-Shops).
Quelltextanalyse: Vorhandensein des Markups prüfen.
http-equiv="refresh"
im Kopfbereich der Seite auf? Dann muss content="0"
sein (also eine Weiterleitung ohne Zeitverzögerung auslösen).Seiten mit Transaktionen können Zeitbegrenzungen auf verschiedene Weise anzeigen:
Wenn zu erwarten ist, dass die auf der Seite angebotene Transaktion eine Zeitbegrenzung hat, aber weder eine laufende Anzeige der Session-Dauer noch ein Kontrollelement zum Abschalten oder Verlängern angeboten werden:
Dieser Prüfschritt bezieht sich nur auf vom Inhalt hervorgerufene Zeitbegrenzungen (sowohl serverseitig als auch clientseitig). Externe Zeitbegrenzungen, etwa des User Agents, sind nicht im Einflussbereich des Autors und damit nicht Gegenstand der BITV.
Ob auf einer Seite eine Zeitbegrenzung tatsächlich vorliegt, ist aus dem Quelltext der Seite oft nicht zu entnehmen, denn die Zeitbegrenzung kann auch serverseitig gesetzt werden.
http-equiv="refresh"
) periodisch aktualisiert.Für jede Zeitbegrenzung, die durch Inhalte vorgegeben ist, muss mindestens eine der folgenden Möglichkeiten gegeben sein:
- Die Zeitbegrenzung muss ausschaltbar sein, bevor die Zeit abläuft.
- Die Zeitbegrenzung kann innerhalb eines Zeitrahmens, der mindestens das Zehnfache der Standardeinstellung beträgt, verändert werden.
- Die Nutzerin oder der Nutzer wird vorgewarnt, dass die Zeit abläuft, und hat dann mindestens 20 Sekunden Zeit, die Dauer durch eine einfache Aktion (z. B. durch Drücken der Leertaste) zu verlängern. Diese Möglichkeit erhält die Nutzerin oder der Nutzer mindestens zehnmal.
Es ist nicht erforderlich, die Zeitbegrenzung anzupassen, wenn
- die Zeitbegrenzung ein notwendiger Bestandteil eines Echtzeit-Ereignisses (z. B. einer Auktion) ist und es keine Alternative zur vorgesehenen Zeitbegrenzung gibt,
- die Zeitbegrenzung notwendig ist und durch Verlängerung die Aktivität ungültig werden würde oder
- der zeitliche Rahmen mehr als 20 Stunden beträgt.
Dieser Prüfschritt 2.2.1a betrifft Zeitbegrenzungen, welche die ganze Seite betreffen, unabhängig davon, ob die zeitbegrenzten Inhalte bewegt sind (also ablenken) oder nicht. Geprüft wird, ob solche Zeitbegrenzungen abschaltbar oder verlängerbar sind.
Der Prüfschritt 2.2.2a "Bewegte Inhalte abschaltbar" betrifft dagegen bewegte oder autoaktualisierte Inhalte, die Nutzer ablenken oder durch ihren vorgegebenen zeitlichen Ablauf für bestimmte Nutzer schwierig wahrnehmbar sind. Hier wird geprüft, ob Nutzer die Möglichkeit haben, bewegte oder oder autoaktualisierte Inhalte anzuhalten oder auszublenden.
Wenn es ein Kontrollelement oder einen dokumentierten Tastaturbefehl gibt, um Zeitbegrenzungen abzuschalten oder zu verlängern, wird in diesem Prüfschritt lediglich geprüft, ob Nutzer genügend Zeit haben, diesen Mechanismus zu finden und zu nutzen. In anderen Prüfkriterien wird geprüft, ob der Mechanismus selbst zugänglich und verständlich ist (etwa in 2.1.1a "Ohne Maus nutzbar" oder 3.3.2a "Formularfelder richtig beschriftet").
Wichtig ist, dass die Autoaktualisierung oder das Ende der Zeitbegrenzung nicht erfolgt, bevor der Benutzer auf ein entsprechendes Kontrollelement zum Abschalten gestoßen ist. Daher sollte die Schaltfläche oder der Link zum Abschalten oder Verlängern am Seitenbeginn oder nahe am Seitenbeginn angezeigt werden, damit er von Menschen mit verschiedensten Behinderungen auch gefunden und aktiviert werden kann.
Dennoch ist nicht sicher, dass Benutzer die Option zum Abschalten der Autoaktualisierung oder Zeitbegrenzung finden und verstehen.