Version | Aktuell |
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BITV-Bedingung | 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte |
WCAG-Erfolgskriterium | 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte |
Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
Gewichtung | mittleres Gewicht (2 Punkte) |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Prüfschritt erfüllt | Der Alternativtext des Bildes in einem bildbasierten CAPTCHA beschreibt dessen Zweck. Mindestens eine nicht bildbasierte CAPTCHA-Alternative ist vorhanden. |
Prüfschritt nicht anwendbar | CAPTCHAs sind nicht vorhanden. |
In bildbasierten CAPTCHAs soll der Alternativtext des Bildes den Zweck des CAPTCHAs beschreiben und angeben, wie eine nicht bildbasierte Alternative zu finden ist.
Mindestens eine CAPTCHA-Alternative für ein Grafik-Captcha oder Audio-Captcha muss vorhanden sein.
In bildbasierten CAPTCHAs werden Bilder von Zeichenfolgen eingesetzt, welche Nutzer als Text eingeben müssen, um bestimmte Bereiche von Webangeboten zu erreichen. Für blinde und sehbehinderte Nutzer sind solche CAPTCHAs nicht zugänglich. Audio-Captchas sind für höreingeschränkte Nutzer nicht zugänglich. Deshalb soll in beiden Fällen mindestens eine CAPTCHA-Alternative angeboten werden.
Bei bildbasierten CAPCHAs soll der Alternativtext den Zweck des CAPTCHAs beschreiben und angeben, wie CAPTCHA-Alternativen zu finden sind.
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn CAPTCHAs vorhanden sind.
Die Leserlichkeit der Zeichenfolge in einem bildbasierten CAPTCHA ist nicht Teil der Prüfung und wird nicht bewertet.
alt
-Attribut vorhanden ist und der dort hinterlegte Alternativtext den Zweck des CAPTCHAs beschreibt (zum Beispiel: "Geben sie die im Bild dargestellte Zeichenfolge ein"). Wenn eine CAPTCHA-Alternative verfügbar ist, sollte der Alternativtext außerdem sagen, wie diese zu finden ist.CAPTCHAs sind generell problematisch, da jede Form von CAPTCHA für manche Nutzer mit Behinderungen unzugänglich ist (siehe die WCAG 2.0 Note on CAPTCHA).
Auch die Texteingabe des Captchas muss zugänglich gestaltet sein, damit es insgesamt zugänglich ist. Die Zugänglichkeit der CAPTCHA-Texteingabe wird im Prüfschritt 3.3.2a "Formularfelder richtig beschriftet" geprüft.
CAPTCHA-less Security by Karl Groves, 2012
Dies muss im Einzelfall entschieden werden. Wenn wichtige Inhalte des Angebots nur durch CAPTCHA-Eingabe erreichbar sind, ist eine Abwertung angebracht. Ein Beispiel ist etwa das Online-Banking auf der Website einer Bank. In anderen Fällen sind die durch CAPTCHA geschützten Bereiche nicht zentral wichtig, etwa beim Einsatz für nicht zentrale Funktionen wie "Seite weiterempfehlen". Hier wäre eine Abwertung nicht angemessen.