Bitte benutzen sie nur noch die aktuellen Prüfschritte.
Version | Aktuell |
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BITV-Bedingung | 1.4.12 Textabstände |
Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Prüfschritt erfüllt | Zeilen- Absatz- Wort- und Buchstaben-Abstände lassen sich von Nutzern auf folgende Werte einstellen, ohne dass Inhalte oder Funktionalitäten nicht mehr verfügbar sind: Zeilen: 1,5-fache Textgröße; Abstände nach Absätzen: 2-fache Textgröße; Buchstaben-Kerning: 0,12-fache Textgröße; Wortabstände: 0,16-fache Textgröße. |
Die Anpassung der Zeilenhöhe auf das 1,5-fache der Textgröße, des Abstands nach Absätzen auf das 2-fache der Textgröße, von Buchstabenabständen auf das 0,12-fache der Textgröße und von Wortabständen auf das 0,16-fache der Textgröße führt nicht zu einem Verlust an Inhalten oder Funktionalitäten, zum Beispiel durch das Abschneiden von Inhalten in Elementen, deren Größe sich bei Einstellung größerer Textabstände und dadurch erfolgender Textspreizungen oder Umbrüche nicht dynamisch anpasst.
Anmerkung: Die Anforderung verlangt nicht von Autoren, die genannten Werte bei Ihren Inhalten umzusetzen, sondern lediglich, dass von Nutzern vorgenommene Anpassungen nicht zum Abschneiden von Text oder Verlust von Funktionalitäten führt.
Menschen mit Sehbehinderungen können die Lesbarkeit von Texten verbessern, wenn sie über Werkzeuge wie Bookmarklets oder über eigene Stylesheets die Abstände zwische Zeilen, Absätzen, Zeichen und Worten anpassen können. Solche Anpassungen führen dazu, das Texte ggf. mehr Platz brauchen und Container dementsprechend dynamisch angelegt sein müssen, um den längeren Text ohne Verlust zu zeigen.
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite echten Text enthält (also Text, der nicht über eine Grafik bereitgestellt wird).